Revision - Spezialprüfungen
Neben der ordentlichen und eingeschränkten Revision sieht das Schweizer Recht eine Vielzahl von gesetzlich geregelten Spezialprüfungen vor. Diese Prüfungen dienen der rechtlichen und finanziellen Absicherung spezifischer Unternehmensvorgänge und schaffen Vertrauen bei Eigentümern, Investoren, Behörden und weiteren Anspruchsgruppen.
Unsere zugelassenen Revisionsexpertinnen und -experten verfügen über umfassende Erfahrung in der Durchführung solcher Spezialprüfungen nach den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR), des Fusionsgesetzes (FusG) und weiterer Spezialgesetze. Durch unsere Unabhängigkeit und fundierte Fachkompetenz stellen wir sicher, dass jede Prüfung effizient, transparent und gesetzeskonform durchgeführt wird.
Zu unseren Spezialprüfungen gehören insbesondere:
- Gründungsprüfung (Art. 635a OR) – Prüfung von Sacheinlagen, Sachübernahmen und besonderen Vorteilen bei der Gründung
- Kapitalerhöhungsprüfung (Art. 652f OR) – Bestätigung von Einlagen, Umwandlungen und Verrechnungen
- Kapitalherabsetzungsprüfung (Art. 732 OR) – Nachweis der Gläubigerschutzmassnahmen und Kapitaldeckung
- Prüfung bei Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen gemäss Fusionsgesetz (FusG)
- Prüfungen bei drohender Überschuldung, Kapitalverlust oder Sanierungsmassnahmen (Art. 725 ff. OR, PS-CH 290)
- Sonderuntersuchungen und Gutachten im Auftrag von Verwaltungsräten, Aktionären oder Behörden
Mit einer Spezialprüfung durch die inspecta treuhand ag erhalten Sie eine fachgerechte und unabhängige Beurteilung komplexer Vorgänge – stets unter Anwendung der Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) und der aktuellen Vorgaben von EXPERTsuisse.
Wir begleiten Sie von der Planung über die Durchführung bis zur Berichterstattung und sorgen dafür, dass Ihre Transaktionen rechtlich, wirtschaftlich und reputationsmässig auf einer sicheren Basis stehen.
FAQ | Häufig gestellte Fragen - Wir beantworten Ihre Fragen
Spezialprüfungen sind gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillig beauftragte Prüfungen, die sich auf spezifische Vorgänge oder Sachverhalte im Unternehmen beziehen – etwa bei Gründung, Kapitalerhöhung, Fusion oder Sanierung.
Eine Spezialprüfung ist z. B. erforderlich bei Gründungen mit Sacheinlagen, bei Kapitalerhöhungen durch Verrechnung oder Sacheinlage, bei Kapitalherabsetzungen, Fusionen, Spaltungen oder Umwandlungen gemäss Fusionsgesetz (FusG).
Spezialprüfungen müssen durch eine zugelassene Revisionsexpertin oder einen zugelassenen Revisionsexperten erfolgen. In bestimmten Fällen (z. B. bei komplexen Konzernstrukturen) kann auch eine staatlich beaufsichtigte Revisionsgesellschaft erforderlich sein.
Während die ordentliche oder eingeschränkte Revision den gesamten Jahresabschluss betrifft, konzentriert sich eine Spezialprüfung auf einen einzelnen Vorgang oder Tatbestand. Ziel ist es, die Rechtmässigkeit und Vollständigkeit eines bestimmten Sachverhalts zu bestätigen.
Nach der Auftragsklärung werden die erforderlichen Unterlagen geprüft, Gespräche geführt und die Sachverhalte nachvollzogen. Anschliessend erstellt die Revisionsstelle einen Prüfungsbericht oder eine Bestätigung zur Vorlage an die Generalversammlung, den Verwaltungsrat oder das Handelsregister.
Je nach Prüfungsart werden z. B. Gründungsunterlagen, Verträge, Bewertungsberichte, Handelsregisterauszüge, Zwischenabschlüsse oder Verwaltungsratsprotokolle benötigt.
Der Zeitbedarf hängt vom Umfang und der Komplexität des Sachverhalts ab. Kleinere Gründungsprüfungen können innert weniger Tage abgeschlossen werden, komplexe Umwandlungen oder Fusionen benötigen mehrere Wochen.
Die zentralen Bestimmungen finden sich im Obligationenrecht (OR, Art. 635a, 652f, 732), im Fusionsgesetz (FusG) sowie in den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH / PS-CH).
Ja. Viele Unternehmen beauftragen freiwillige Spezialprüfungen, z. B. zur Bestätigung interner Bewertungen, bei Nachfolgeregelungen, M&A-Transaktionen oder für Förder- und Subventionsprojekte.
Der Bericht dient als Nachweis gegenüber dem Handelsregister, den Aktionären oder Behörden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Er ist ein zentrales Dokument für die Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit des Vorgangs.
In diesem Fall werden die betroffenen Parteien informiert. Je nach Art der Feststellung kann der Bericht eine Einschränkung oder einen Vorbehalt enthalten – oder die Eintragung im Handelsregister wird bis zur Klärung ausgesetzt.