Revision - Ordentliche Revisionen
Die ordentliche Revision ist die umfassendste Form der Jahresabschlussprüfung in der Schweiz. Sie richtet sich an grössere Unternehmen und Organisationen von öffentlichem Interesse und gewährleistet ein Höchstmass an Sicherheit, Transparenz und Verlässlichkeit in der finanziellen Berichterstattung.
Unsere diplomierten Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer führen die ordentliche Revision gemäss den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) sowie den Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 727 ff. OR) durch. Ziel ist es, mit einer hinreichenden Prüfungssicherheit zu bestätigen, dass Ihre Jahres- oder Konzernrechnung in allen wesentlichen Punkten Gesetz und Statuten entspricht.
Die Prüfung erfolgt nach einem risikoorientierten Ansatz und umfasst neben der detaillierten Überprüfung der Jahresrechnung auch die Beurteilung des internen Kontrollsystems (IKS), der Unternehmensprozesse sowie der Corporate-Governance-Strukturen.
Durch gezielte Prüfungs- und Analysesysteme erkennen wir Risiken frühzeitig und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur Verbesserung von Abläufen, Transparenz und Unternehmenssteuerung.
Eine ordentliche Revision schafft Vertrauen – bei Eigentümern, Verwaltungsräten, Investoren, Banken und weiteren Anspruchsgruppen. Sie ist ein entscheidendes Instrument für nachhaltige Unternehmensführung, stärkt die Glaubwürdigkeit am Markt und bildet eine verlässliche Grundlage für strategische Entscheide.
Als Ihr Partner stehen wir für Präzision, Unabhängigkeit und Verantwortung. Wir prüfen Zahlen und schaffen Sicherheit.
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Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung oder ein individuelles Angebot – wir begleiten Sie kompetent, effizient und mit Weitblick.
FAQ | Häufig gestellte Fragen - Wir beantworten Ihre Fragen
Die ordentliche Revision ist die umfassende gesetzliche Prüfung der Jahres- oder Konzernrechnung mit dem Ziel, eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, dass diese korrekt und gesetzeskonform ist.
Eine ordentliche Revision ist erforderlich, wenn ein Unternehmen zwei der folgenden drei Schwellenwerte während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet:
- Bilanzsumme: CHF 20 Mio.
- Umsatzerlös: CHF 40 Mio.
- Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt: 250 Mitarbeitende
Zudem gilt sie für Publikumsgesellschaften, Banken, Versicherungen und andere Unternehmen von öffentlichem Interesse.
Nur zugelassene Revisionsexpertinnen oder Revisionsexperten dürfen eine ordentliche Revision leiten und unterzeichnen. Diese sind bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) registriert.
Ziel ist es, mit hinreichender Sicherheit zu bestätigen, dass die Jahresrechnung in allen wesentlichen Punkten Gesetz und Statuten entspricht.
Die ordentliche Revision ist deutlich umfangreicher. Sie beinhaltet ein tiefergehendes Prüfungsverfahren, die Beurteilung des internen Kontrollsystems (IKS) sowie eine detaillierte Risikoanalyse.
- Analyse der Jahresrechnung
- Beurteilung des internen Kontrollsystems (IKS)
- Prüfung der Bilanz, Erfolgsrechnung und des Anhangs
- Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Beurteilung des Antrags des Verwaltungsrats über die Gewinnverwendung
- Berichterstattung an Verwaltungsrat und Generalversammlung
Die Dauer hängt von der Grösse und Komplexität des Unternehmens ab. In der Regel dauert sie ein paar Tage bis wenige Wochen, inklusive Planung, Prüfung vor Ort und Berichterstattung.
Sämtliche Finanzunterlagen, Verträge, Buchhaltungsdaten, Steuerunterlagen, Bankbestätigungen, Verwaltungsratsprotokolle und Informationen zum internen Kontrollsystem (IKS).
Der Revisionsexperte informiert den Verwaltungsrat und hält seine Feststellungen im Bericht fest. Bei schwerwiegenden Fällen (z. B. Überschuldung) besteht eine gesetzliche Meldepflicht an den Richter.
- Höchste Transparenz und Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung
- Stärkung des Vertrauens bei Investoren, Banken und Behörden
- Frühzeitige Erkennung von Risiken und Verbesserungspotenzialen
- Professionelle Beurteilung der internen Prozesse
Ja. Unternehmen können sich freiwillig einer ordentlichen Revision unterziehen – etwa zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit gegenüber Dritten oder für Konzernabschlüsse.