Revision Konzern- und Jahresrechnung

Die Jahres- und Konzernrechnung bildet das finanzielle Fundament eines Unternehmens. Sie schafft Klarheit über die wirtschaftliche Lage, dient als Entscheidungsgrundlage für Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Investoren und ist das zentrale Instrument für eine transparente Unternehmensführung. Die inspecta treuhand ag unterstützt Sie umfassend bei der Erstellung, Konsolidierung und Prüfung Ihrer Jahres- und Konzernabschlüsse.

Unsere diplomierten Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer stellen sicher, dass Ihre Rechnungslegung den gesetzlichen Anforderungen gemäss Obligationenrecht (OR) sowie den geltenden Standards wie beispielsweise Swiss GAAP FER entspricht. Als unabhängige Revisionsstelle prüfen wir Ihre Abschlüsse mit höchster Sorgfalt und Effizienz – ganz im Sinne einer verlässlichen, klaren und praxisnahen Finanzberichterstattung.

Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung und Prüfung von Jahresrechnungen nach OR und Swiss GAAP FER, die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen gemäss SA-CH und Swiss GAAP FER 30 sowie die Beratung bei Konsolidierung und Bilanzierung komplexer Gruppenstrukturen. Zudem unterstützen wir Sie bei der Analyse und Optimierung interner Reporting- und Abschlusssysteme, bei der Umstellung von OR auf Swiss GAAP FER und begleiten Sie bei Fusionen, Umstrukturierungen oder Beteiligungsbewertungen.

Mit der inspecta treuhand ag profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, geprüfter Fachkompetenz und einem hohen Qualitätsanspruch. Unsere Expertinnen und Experten gewährleisten höchste Genauigkeit und Effizienz bei der Prüfung Ihrer Finanzberichte. Wir legen grossen Wert auf eine klare Kommunikation, praxisorientierte Lösungen und eine persönliche Begleitung durch erfahrene Ansprechpartner, die Ihre Branche und Ihre Herausforderungen verstehen.

Eine professionelle Jahres- und Konzernrechnung schafft Vertrauen bei Investoren, Banken, Behörden und Mitarbeitenden. Sie ist ein Zeichen von Glaubwürdigkeit, Stabilität und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Mit der inspecta treuhand ag haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Finanzberichte nicht nur prüft, sondern Sie aktiv dabei unterstützt, Ihr Unternehmen strategisch weiterzuentwickeln – sachlich, unabhängig und zukunftsorientiert.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Konzern- und Jahresrechnung.


FAQ | Häufig gestellte Fragen Wir beantworten Ihre Fragen

Die Jahresrechnung zeigt die finanzielle Lage einer einzelnen Gesellschaft. Die Konzernrechnung fasst mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammen und zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des gesamten Konzerns.

Gemäss Art. 963 ff. OR muss eine Gesellschaft eine Konzernrechnung aufstellen, wenn sie eine oder mehrere Gesellschaften kontrolliert. Auch wirtschaftlich bedeutende Gruppen ohne juristische Muttergesellschaft können zur Erstellung verpflichtet sein, etwa wenn sie kapitalmarktorientiert sind oder öffentliche Rechenschaft ablegen müssen.

In der Schweiz sind die gebräuchlichsten Standards Swiss GAAP FER, IFRS und US GAAP. Für kleinere oder mittelgrosse Gruppen genügt oft Swiss GAAP FER, während börsenkotierte Unternehmen meist die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden müssen.

Eine vollständige Konzernrechnung umfasst:

  • Konzernbilanz
  • Konzernerfolgsrechnung
  • Geldflussrechnung
  • Eigenkapitalnachweis
  • Anhang (mit Konsolidierungsgrundsätzen und Detailangaben)

Unter Konsolidierung versteht man die Zusammenführung der Abschlüsse aller in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Dabei werden konzerninterne Beziehungen und Transaktionen eliminiert, um die Gruppe als wirtschaftliche Einheit darzustellen.

  • Vollkonsolidierung: Wenn die Muttergesellschaft die Kontrolle (mehr als 50 % Stimmrechte) ausübt.
  • Equity-Methode: Bei massgeblichem Einfluss (20–50 % Stimmrechte).
  • Anschaffungskostenmethode: Bei geringem Einfluss (< 20 %).

Der zugelassene Revisionsexperte prüft, ob die Konzernrechnung den gesetzlichen Vorgaben und den angewandten Standards entspricht. Zudem beurteilt er die Angemessenheit der Konsolidierungsmethoden und die korrekte Eliminierung interner Transaktionen.

Die wesentlichen Bestimmungen finden sich in den Art. 957–963b OR, im Rechnungslegungsrecht sowie in den einschlägigen Swiss GAAP FER-Standards (insbesondere FER 30 für Konzernrechnung).

Ja, sofern sie andere Organisationen kontrollieren oder massgeblich beeinflussen. Für gemeinnützige Organisationen gelten die speziellen Bestimmungen von Swiss GAAP FER 21.

Eine geprüfte Konzernrechnung schafft Vertrauen bei Investoren, Banken, Behörden und Geschäftspartnern. Sie verbessert die Transparenz, die Steuerung des Konzerns und die Entscheidungsgrundlagen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.

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