Die Eidg. Steuerverwaltung hat anfangs September 2009 allen Steuerpflichtigen Personen eine Mitteilung zum neuen Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer zugestellt. In der Zwischenzeit kann auf der Homepage der Eidg. Steuerverwaltung auch der Entwurf der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) eingesehen werden. Die definitive Version wird nicht vor Mitte November 2009 verfügbar sein. Die Wegleitung, die Branchen- und Spezialbroschüren sowie die Merkblätter stehen zur Zeit noch nicht zur Verfügung. Aus diesem Grunde ist es noch zu früh, Ihnen konkrete Schritte oder Planungsmassnahmen zu empfehlen. Wir möchten Ihnen trotzdem die wichtigsten Änderungen des neuen Mehrwertsteuergesetzes mitteilen: Die wichtigsten Änderungen im neuen MWST-Gesetz - Für die Begründung der Steuerpflicht gilt neu eine einzige Umsatzlimite von Fr. 100´000.00
- Die Limite für die Anwendung von Saldosteuersätzen liegt neu bei Fr. 5´000´000.00 bzw. bei Fr. 100´000.00 Steuerzahllast
- Ersatz der Margenbesteuerung (Differenzbesteuerung) durch einen fiktiven Vorsteuerabzug
- Die Vorsteuer für Verpflegung und Getränke wird vollumfänglich abziehbar
- Neu gibt es einen Rechtsanspruch auf verbindliche Rechtsauskunft innert angemessener Frist
- Der Eigenverbrauch wird nur noch in Form einer Korrektur des Vorsteuerabzuges berechnet
- Die Besteuerung des baugewerblichen Eigenverbrauchs entfällt
Sobald uns mehr Details zum neuen MWST-Gesetz vorliegen, werden wir Sie weitergehend informieren. Bei konkretem Handlungsbedarf werden wir unserer Kunden dirket kontaktieren. Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Homepage der Eidg. Steuerverwaltung http://www.estv.admin.ch. In unserer Kundenzeitschrift UP|DATE finden Sie einen Beitrag zum revidierten MWST-Gesetz. |